der
DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt)
L15, 12-13
68161 Mannheim
(im Folgenden „DS“ genannt)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge, bei denen DS Vertragspartner des Kunden ist und DS digitale Leistungen im Bereich der Digitalen Baureihenkunde bereitstellt, insbesondere den zeitlich befristeten Zugang zu einer webbasierten Lernplattform, digitale Lerninhalte (z. B. Video, WBT, interaktive Module), begleitende technische Supportleistungen sowie optional die Bereitstellung der technischen Infrastruktur für Live-Online-Unterricht (virtueller Schulungsraum).
1.2 Diese AGB gelten nicht für Leistungen, die durch einen Dritten als Vertragspartner des Kunden angeboten und abgerechnet werden. Soweit Trainer- oder Prüferleistungen durch die Ortolan Akademie GmbH gestellt werden, erfolgt Angebot, Vertragsschluss und Abrechnung für das gesamte Schulungspaket ausschließlich über die Ortolan Akademie GmbH; DS ist in diesem Fall nicht Vertragspartner. Für diese Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
1.3 Soweit der Kunde eigene Trainer einsetzt oder Praxis und Prüfung durch eigenes Personal bzw. durch vom Kunden beauftragte Dritte organisiert und durchführt, verbleiben Inhalt, Durchführung, didaktische Ausgestaltung, Verantwortung und rechtliche Bewertung dieser Leistungen ausschließlich beim Kunden. DS schuldet in diesen Fällen ausschließlich die digitalen Leistungen nach Ziffer 1.1.
1.4 Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DS stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.5 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2.1 DS erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage individueller Angebote.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von DS in Textform annimmt.
2.3 Leistungsumfang, Baureihe, Schulungsmodell, Teilnehmeranzahl, Laufzeit, Vergütung und ggf. Zusatzleistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Diese AGB ergänzen das Angebot.
3.1 Lernplattform ist die von DS bereitgestellte webbasierte Lernumgebung, über die digitale Inhalte bereitgestellt, Zugänge verwaltet, Lernfortschritte dokumentiert sowie Teilnahme- und Lernstands-Nachweise innerhalb des Systems erzeugt werden können.
3.2 Schulungspaket ist die im Angebot festgelegte Zusammenstellung der vom Kunden gebuchten Leistungen. Es umfasst insbesondere das gewählte Schulungsmodell, die Baureihe, die Anzahl der Teilnehmerlizenzen, den Lizenzzeitraum sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
3.3 Teilnehmer ist eine namentlich benannte natürliche Person, der der Kunde eine Teilnehmerlizenz zuweist und für die innerhalb der Lernplattform ein personalisierter Zugang freigeschaltet wird.
3.4 Lizenz ist das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eines Teilnehmers, die für ihn in der Lernplattform freigeschalteten digitalen Inhalte bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder eine Nutzung durch andere Personen ist unzulässig.
3.5 KI-Chatbot ist eine innerhalb der Lernplattform bereitgestellte Chatfunktion auf Basis künstlicher Intelligenz zur Unterstützung beim Auffinden, Verstehen und Wiederholen von Schulungsinhalten, sofern diese Funktion im System verfügbar ist und für den Kunden freigeschaltet wurde. Ausgaben des KI-Chatbots stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, keine betriebliche Freigabe und keine Prüfung dar.
4.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung der Lernplattform einschließlich der im Angebot beschriebenen digitalen Schulungsinhalte zur Digitalen Baureihenkunde sowie der hierfür erforderlichen Zugänge und Administrationsfunktionen.
4.2 Umfang und Ausgestaltung ergeben sich aus Angebot, diesen AGB sowie ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen. Maßgeblich sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
4.3 DS schuldet ausschließlich digitale Leistungen. Praxis, Prüfungen, Prüfungsabnahmen, betriebliche Freigaben, Lok- oder Triebzugbereitstellung sowie sonstige sicherheitskritische Prozesse sind nicht Vertragsgegenstand, soweit DS Vertragspartner ist, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt.
4.4 Setzt der Kunde eigene Trainer ein oder organisiert er Praxis und Prüfung eigenverantwortlich, liegen Inhalt, Durchführung, didaktische Ausgestaltung, Verantwortung und rechtliche Einordnung dieser Leistungen ausschließlich beim Kunden. DS schuldet in diesen Fällen ausschließlich die Bereitstellung der Lernplattform und der digitalen Inhalte sowie ggf. die technische Bereitstellung eines virtuellen Schulungsraums, sofern vereinbart.
5.1 DS stellt dem Kunden die Lernplattform und die im Angebot vereinbarten Inhalte für die vereinbarte Laufzeit bereit.
5.2 DS kann Funktionalitäten und Benutzeroberflächen weiterentwickeln, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.3 DS kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere für Hosting, Betrieb, Wartung, Support und Kommunikationsdienste.
5.4 Verfügbarkeit: DS schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit im Rahmen der vereinbarten Systemarchitektur. Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, vorab angekündigt.
6.1 Die Schulungsmodelle dienen der Wissensvermittlung zur jeweiligen Baureihe und unterstützen den Kunden bei Schulung, Wiederholung und Vorbereitung. Sie ersetzen keine gesetzlichen, behördlichen oder betrieblichen Freigabeprozesse.
6.2 Teilnahme- und Lernstands-Nachweise dienen ausschließlich der Dokumentation innerhalb des Systems. Sie ersetzen keine betriebliche Bewertung, keine Freigabe und keine Prüfung.
6.3 Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen verantwortlich, insbesondere für Einsatzentscheidungen und Freigaben.
7.1 Schulungsmodell 1 Selbstlernkurs WBT
7.1.1 Vollständig digitaler Selbstlernkurs mit zeitlich flexiblem Zugriff im Lizenzzeitraum.
7.1.2 Inhalte und Umfang ergeben sich aus dem Angebot und können je nach Baureihe u. a. Videos, interaktive Module, Grafiken, Quizze, Lernerfolgskontrollen und Praxisvideos umfassen.
7.1.3 Praxis, Prüfung und Lok- oder Triebzugbereitstellung sind durch dieses Schulungsmodell nicht umfasst. Organisation, Durchführung, Verantwortung, betriebliche Freigabe sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Ressourcen verbleiben grundsätzlich beim Kunden, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt. DS schuldet insoweit ausschließlich die Bereitstellung der Lernplattform und der digitalen Inhalte sowie ggf. die technische Infrastruktur eines virtuellen Schulungsraums, sofern vereinbart.
7.2 Schulungsmodell 2 Digitaler Live-Unterricht
7.2.1 Digitale Theorieeinheiten im virtuellen Schulungsraum, sofern im Angebot enthalten.
7.2.2 Trainerkonzept
7.2.2.1 Stellt der Kunde einen eigenen Trainer, verantwortet der Kunde Inhalt, Durchführung und didaktische Ausgestaltung des Unterrichts. DS schuldet in diesem Fall ausschließlich die im Angebot vereinbarten Plattform- und Inhaltsleistungen sowie ggf. die technische Bereitstellung des virtuellen Schulungsraums.
7.2.2.2 Setzt der Kunde eigene Trainer oder Prüfer ein, verantwortet der Kunde Inhalt, Durchführung, didaktische Ausgestaltung, rechtliche Einordnung, Qualitätssicherung und Ergebnis dieser Unterrichts- oder Prüfungsleistungen allein. DS haftet nicht für Inhalte, Aussagen, Unterrichtsgestaltung, Prüfungsdurchführung, Prüfungsentscheidungen, betriebliche Freigaben oder für vom Kunden bereitzustellende Voraussetzungen einschließlich Lok- oder Triebzugbereitstellung, unberührt bleibt die Haftung von DS für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Lernplattform nach Maßgabe dieser AGB.
Sobald Trainer oder Prüfer durch die Ortolan Akademie GmbH gestellt werden, erfolgt Angebot, Vertragsschluss und Abrechnung für das gesamte Schulungspaket ausschließlich über die Ortolan Akademie GmbH. DS ist in diesem Fall nicht Vertragspartner und erbringt ausschließlich digitale Leistungen als Technikpartner.
Ausnahme: Nur sofern dies ausdrücklich in Textform zwischen DS und Ortolan vereinbart ist und im Angebot eindeutig ausgewiesen wird, kann DS einzelne Kostenpositionen für Ortolan-Leistungen im Namen und für Rechnung der Ortolan Akademie GmbH als Abwicklungsleistung ausweisen. Vertragspartner des Kunden für diese Ortolan-Leistungen bleibt ausschließlich die Ortolan Akademie GmbH.
7.2.3 Praxis, Prüfung und Lok- oder Triebzugbereitstellung sind kein Bestandteil dieses Schulungsmodells, soweit DS Vertragspartner ist. Praxisanteile, Prüfungen sowie die hierfür erforderliche Lok- oder Triebzugbereitstellung werden ausschließlich durch den Kunden selbst oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten organisiert, bereitgestellt und durchgeführt, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt.
7.2.4 Soweit Praxisanteile oder Prüfungen im Zusammenhang mit dem Schulungsgegenstand erforderlich sind, verbleiben Verantwortung, Durchführung, rechtliche Einordnung, Ergebnisbewertung sowie die abschließende betriebliche Freigabe in jedem Fall beim Kunden bzw. dem hierfür zuständigen Dritten. Dies gilt ausdrücklich auch für die Bereitstellung aller erforderlichen Voraussetzungen, Ressourcen und Leistungen einschließlich Lok- oder Triebzugbereitstellung, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt. DS stellt hierfür lediglich digitale Inhalte, Lernstands- und Teilnahme-Nachweise sowie organisatorische Unterstützung im Rahmen der Lernplattform bereit.
7.3 Schulungsmodell 3 Komplette Baureihenschulung
7.3.1 Ein Komplettkurs einschließlich Praxisanteilen und Prüfungen wird von DS nicht angeboten, soweit DS Vertragspartner ist. Soweit ein Komplettkurs Gegenstand eines Angebots ist, wird dieser ausschließlich durch einen hierfür zuständigen Dritten als Vertragspartner des Kunden angeboten und abgerechnet. DS erbringt in diesem Zusammenhang ausschließlich digitale Leistungen (Lernplattform und Inhalte) als Unterauftragnehmer bzw. Technikpartner.
7.3.2 Erbringt ein Dritter Leistungen im Rahmen eines Komplettkurses, ist DS weder für Auswahl, Einsatz, Weisungsbefugnis, Aufsicht noch für die Durchführung, Inhalte oder Ergebnisse von Praxis- und Prüfungsleistungen verantwortlich. Gleiches gilt für Lok- oder Triebzugbereitstellung und sonstige organisatorische oder materielle Voraussetzungen. Diese werden grundsätzlich durch den Kunden und oder den zuständigen Dritten bereitgestellt, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt.
7.3.3 Die abschließende betriebliche Bewertung und Freigabe verbleibt in jedem Fall beim Kunden.
8.1 Der Kunde benennt die Teilnehmer und ist verantwortlich für die korrekte Zuordnung der Lizenzen.
8.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer Zugangsdaten nicht weitergeben.
8.3 Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich (Endgeräte, Internetzugang, Browser, ggf. notwendige Freigaben).
8.4 Der Kunde darf Lizenzen nur im Rahmen des Angebots nutzen. Massenexporte, Scraping oder automatisierte Abrufe sind untersagt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
9.1 DS räumt dem Kunden und den Teilnehmern für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung der freigeschalteten Inhalte ein.
9.2 Der Kunde darf Inhalte nicht vervielfältigen, weiterverbreiten, öffentlich zugänglich machen oder Dritten zur Verfügung stellen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
9.3 Rechte an Marken, Logos, Software, Inhalten und Datenbanken verbleiben bei DS bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
10.1 Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten.
10.2 Der Kunde stellt für Praxisanteile, Prüfungen, Lok- oder Triebzugbereitstellung, Einsatzplanung und betriebliche Freigaben alle erforderlichen Voraussetzungen sicher, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt.
10.3 Der Kunde benennt Ansprechpartner für Administration und Support.
11.1 Bei Verstößen gegen wesentliche Pflichten, insbesondere Weitergabe von Zugangsdaten, unzulässige Vervielfältigung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, ist DS berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit dies zur Abwehr oder Aufklärung erforderlich ist.
11.2 DS wird den Kunden über Sperren nach Möglichkeit informieren und gemeinsam eine Klärung herbeiführen.
11.3 Weitergehende Rechte, insbesondere Kündigung aus wichtigem Grund sowie Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
12.1 Der KI-Chatbot ist eine unterstützende Funktion. Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein.
12.2 Der KI-Chatbot ersetzt keine Prüfung, keine betriebliche Entscheidung und keine Freigabe. Der Kunde bleibt für die Bewertung und Nutzung der Inhalte verantwortlich.
12.3 DS kann den KI-Chatbot ändern, einschränken oder deaktivieren, sofern dies aus technischen, rechtlichen oder Qualitätsgründen erforderlich ist.
13.1 Vergütung und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Angebot.
13.2 DS stellt Rechnungen in der Regel in elektronischer Form.
13.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
13.4 Bei Zahlungsverzug kann DS Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie angemessene Mahnkosten geltend machen.
14.1 Standardmäßig umfasst das Schulungspaket den Plattformzugang sowie die im Angebot bezeichneten digitalen Inhalte und Leistungen für die vereinbarte Laufzeit. Eine abweichende Laufzeit oder ein abweichender Verlängerungszeitraum kann im Angebot vereinbart werden.
14.2 Sofern im Angebot eine automatische Verlängerung vorgesehen ist, verlängert sich der Lizenzzeitraum um den jeweils vereinbarten Zeitraum, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
14.3 Die Verlängerung betrifft ausschließlich den Plattformzugang und die fortlaufende Bereitstellung der digitalen Inhalte für den Verlängerungszeitraum. Sie wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume oder bereits bereitgestellte Leistungen.
14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.1 DS gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung der Lernplattform und der vereinbarten digitalen Inhalte im Rahmen des Standes der Technik.
15.2 Mängel sind vom Kunden unverzüglich in Textform zu melden und nachvollziehbar zu beschreiben.
15.3 DS kann nach Wahl den Mangel beheben, eine Ersatzlösung bereitstellen oder den mangelhaften Teil neu bereitstellen.
16.1 DS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 DS haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, für betriebliche Freigaben oder für sicherheitskritische Prozesse und Ergebnisse, die der Kunde auf Basis von Inhalten oder Nachweisen aus der Lernplattform trifft.
16.5 Praxis, Prüfungen, betriebliche Freigaben sowie Lok- oder Triebzugbereitstellung liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden bzw. des vom Kunden beauftragten Dritten, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt.
17.1 Inhalte, Software, Strukturen, Datenbanken, Grafiken, Videos und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt.
17.2 Der Kunde wird keine Schutzvermerke entfernen und keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen.
18.1 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, soweit DS diese im Auftrag verarbeitet. DS verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Vertragsdurchführung und nach dokumentierten Weisungen des Kunden.
18.2 Soweit erforderlich, schließen DS und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
18.3 DS setzt Unterauftragnehmer ein, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Soweit Unterauftragnehmer als Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, erfolgt dies nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
18.4 Kursbereiche und personenbezogene Kursdaten, insbesondere Teilnehmer-, Lernfortschritts- und Testergebnisdaten, werden nach Beendigung des jeweiligen Schulungspakets für 7 Kalendertage vorgehalten und anschließend gelöscht. Der Kunde ist für die eigene Archivierung verantwortlich.
18.5 Auf Wunsch des Kunden stellt DS im Rahmen der technischen Möglichkeiten vor Ablauf der Löschfrist eine Exportmöglichkeit zur Verfügung.
18.6 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche nicht offenkundigen Informationen, insbesondere Preise, Kalkulationen, Inhalte, technische Details, Kundendaten, Vertriebsinformationen und Geschäftsprozesse. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
19.1 DS darf den Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung über produktbezogene Änderungen, Wartungen und relevante Informationen informieren.
19.2 Ein Newsletterversand erfolgt nur im rechtlich zulässigen Rahmen. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.
20.1 DS darf den Kunden als Referenz nennen und das Kundenlogo verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
20.2 Details, Umfang und Form der Referenznennung können im Einzelfall abgestimmt werden.
21.1 DS kann diese AGB ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
21.2 DS wird Änderungen rechtzeitig mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspruchsrechte und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
22.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
22.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.3 Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
22.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand der AGB: 09.01.2026
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