Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ortolan Akademie GmbH
der
Ortolan Akademie GmbH
L15, 12-13
68161 Mannheim
(im Folgenden „OA“ genannt)
- Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der digitalen Baureihenkunde, insbesondere für die Bereitstellung digitaler Schulungsinhalte und die Nutzung der hierzu bereitgestellten webbasierten Lernplattform sowie für begleitende Schulungsleistungen, soweit im Angebot vereinbart.
1.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
- Vertragsschluss ausschließlich über Angebot
2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage individueller Angebote.
2.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt.
2.3 Leistungsumfang, Baureihe, Schulungsmodell, Teilnehmeranzahl, Lizenzzeitraum, Preise, Abrechnungsmodus, Termine sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich abschließend aus dem angenommenen Angebot. Diese AGB ergänzen das Angebot.
- Begriffe
3.1 Lernplattform ist die webbasierte Lernumgebung, über die Inhalte bereitgestellt, Lernfortschritte dokumentiert und Nachweise erzeugt werden können. Die Lernplattform wird technisch durch die DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt) betrieben, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
3.2 Schulungspaket ist die im Angebot definierte Kombination aus Schulungsmodell, Baureihe, Teilnehmern, Lizenzzeitraum und ggf. zusätzlichen Leistungen.
3.3 Teilnehmer ist eine namentlich benannte natürliche Person, für die der Kunde eine Lizenz erwirbt.
3.4 Lizenz ist das zeitlich befristete, nicht übertragbare Nutzungsrecht eines Teilnehmers an den für ihn freigeschalteten Schulungsinhalten innerhalb der Lernplattform.
3.5 KI-Chatbot ist eine innerhalb der Lernplattform bereitgestellte Chatfunktion auf Basis künstlicher Intelligenz zur Unterstützung beim Auffinden und Verstehen von Schulungsinhalten, sofern im System verfügbar und für den Kunden freigeschaltet. Ausgaben des KI-Chatbots stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, keine betriebliche Freigabe und keine Prüfung dar.
- Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung der im Angebot beschriebenen Schulungsinhalte zur jeweiligen Baureihe sowie die Einräumung personenbezogener Lizenzen für die namentlich benannten Teilnehmer für den vereinbarten Lizenzzeitraum.
4.2 Je nach Schulungsmodell können zusätzliche Leistungen geschuldet sein, insbesondere Live-Unterricht sowie Trainer- und Prüferleistungen, sofern dies im Angebot ausdrücklich enthalten ist.
4.3 Eine physische Überlassung der Lernplattform oder Inhalte erfolgt nicht.
- Leistungen des Anbieters; Lernplattform
5.1 Der Anbieter gewährt den Zugang zur Lernplattform für die im Angebot benannten Teilnehmer und für den vereinbarten Lizenzzeitraum. Der Zugriff erfolgt über einen Browser.
5.2 Die Lernplattform unterstützt die aktuelle Version sowie in der Regel Vorgängerversionen gängiger Browser. Welche Browser unterstützt werden, entscheidet der Anbieter.
5.3 Der Anbieter kann die Lernplattform aktualisieren und weiterentwickeln, insbesondere zur Verbesserung der IT-Sicherheit, aufgrund technischer Entwicklungen oder Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden. Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kunden besteht ein Sonderkündigungsrecht.
5.4 Eine Anpassung an individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
5.5 Der Anbieter kann Wartungen durchführen. Soweit planbar, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert. Wartungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
5.6 Der Anbieter trifft angemessene Maßnahmen zur Datensicherung nach dem Stand der Technik. Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich kundenseitiger Daten bestehen nicht. Für eine ausreichende Sicherung eigener Daten und Dokumentationen ist der Kunde verantwortlich.
5.7 Technischer und schulischer Support erfolgt zentral über support@digitale-streckenkunde.de.
- Zweck, Verantwortung, Nachweise
6.1 Die Schulungsmodelle dienen der Wissensvermittlung zur jeweiligen Baureihe und unterstützen den Kunden bei Schulung, Wiederholung und Vorbereitung. Sie ersetzen keine gesetzlichen, behördlichen oder betrieblichen Freigabeprozesse.
6.2 Lok- oder Triebzugbereitstellung, praktische Einweisungen, praktische Ausbildung, betriebliche Rahmenbedingungen sowie die betriebliche Freigabe zum Führen von Fahrzeugen sind sicherheitskritische Prozesse und verbleiben im Verantwortungsbereich des Kunden und dessen Sicherheitsmanagementsystem, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt. Werden Trainer- oder Prüferleistungen durch den Anbieter gestellt und sind diese im Angebot enthalten, verantwortet der Anbieter diese Leistungen im Umfang des Angebots; eine Fahrerlaubnis, Zusatzbescheinigung oder betriebliche Freigabe wird durch die Nutzung der Lernplattform oder durch Nachweise nicht erteilt oder ersetzt.
6.3 Je nach Angebot können Teilnahmebestätigungen, Abschlussbestätigungen oder Ergebnisprotokolle bereitgestellt werden. Diese dokumentieren Lernaktivitäten oder Testergebnisse, sind jedoch keine Fahrerlaubnis, keine Zusatzbescheinigung und keine betriebliche Freigabe.
- Leistungen nach Schulungsmodell
7.1 Schulungsmodell 1 Selbstlernkurs WBT
7.1.1 Vollständig digitaler Selbstlernkurs mit zeitlich flexiblem Zugriff im Lizenzzeitraum.
7.1.2 Inhalte und Umfang ergeben sich aus dem Angebot und können Videos, Unterlagen, 360°-Panoramen, Quizze, Lernerfolgskontrollen und Praxisvideos umfassen.
7.1.3 Praxis und Prüfung werden nicht ersetzt. Organisation und Durchführung liegen beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich als Leistungspaket im Angebot vereinbart.
7.1.4 Soweit im Zusammenhang mit diesem Schulungsmodell Praxisanteile oder Prüfungen durchgeführt werden, liegt die Bereitstellung von Lok oder Triebzug sowie der betrieblichen Rahmenbedingungen beim Kunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
7.2 Schulungsmodell 2 Digitaler Live-Unterricht
7.2.1 Digitale Theorieeinheiten im virtuellen Schulungsraum, sofern im Angebot enthalten.
7.2.2 Trainerkonzept
7.2.2.1 Stellt der Kunde einen eigenen Trainer, verantwortet der Kunde Inhalt, Durchführung und didaktische Ausgestaltung der Live-Einheiten. Der Anbieter schuldet in diesem Fall die im Angebot vereinbarten Plattform- und Inhaltsleistungen.
7.2.2.2 Stellt der Anbieter einen Trainer oder Prüfer oder beauftragt hierfür einen Kooperationspartner, ergibt sich dies ausschließlich aus dem Angebot. Der Anbieter trägt die Verantwortung für Auswahl, Einsatz, Durchführung und Qualität der von ihm gestellten Trainer- und Prüferleistungen im Umfang des Angebots. Die DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt) erbringt in diesen Fällen ausschließlich technische Plattformleistungen als Unterauftragnehmer und übernimmt keine fachliche Verantwortung für Trainer- oder Prüferleistungen.
7.2.3 Praxis und Prüfung sind nur Bestandteil dieses Modells, wenn dies im Angebot ausdrücklich geregelt ist.
7.2.4 Soweit Praxisanteile oder Prüfungen Bestandteil des Angebots sind, liegt die Bereitstellung von Lok oder Triebzug sowie der betrieblichen Rahmenbedingungen grundsätzlich beim Kunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
7.3 Schulungsmodell 3 Komplette Baureihenschulung
7.3.1 Dieses Modell umfasst Theorie, Praxis und Prüfung nur, sofern dies im Angebot ausdrücklich als Gesamtleistung ausgewiesen ist.
7.3.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, stellt der Kunde die Lok oder den Triebzug sowie die betrieblichen Rahmenbedingungen für Praxis und Prüfung bereit.
7.3.3 Die abschließende betriebliche Bewertung und Freigabe verbleibt in jedem Fall beim Kunden.
- Zugang, Teilnehmerbindung, Geräte, Weitergabe
8.1 Der Anbieter stellt Zugangsdaten für die namentlich benannten Teilnehmer bereit.
8.2 Lizenzen sind personenbezogen und nicht übertragbar. Ein Austausch von Teilnehmern ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht in Textform zustimmt.
8.3 Ein Teilnehmer darf die Lernplattform auf mehreren eigenen Endgeräten nutzen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
- Nutzungsrechte, Schutz der Inhalte
9.1 Der Anbieter räumt dem Teilnehmer für die Dauer des Lizenzzeitraums ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den freigeschalteten Inhalten ein, ausschließlich zu internen Schulungszwecken des Kunden.
9.2 Untersagt sind insbesondere
9.2.1 Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung der Inhalte an Dritte
9.2.2 Nutzung der Inhalte zur Durchführung eigener Schulungen für nicht lizenzierte Personen
9.2.3 Anfertigen oder Verbreiten von Screenshots oder sonstigen Bildkopien aus Videos, 360°-Inhalten, Quizzen oder geschützten Elementen
9.2.4 Systematisches Kopieren, Extrahieren oder Überführen in eigene Schulungsunterlagen, soweit dies über übliche persönliche Notizen hinausgeht
9.3 Erlaubt sind persönliche Mitschriften sowie das Ausdrucken ausdrücklich als Dokument bereitgestellter Unterlagen, jeweils ausschließlich für den eigenen Lernzweck des Teilnehmers im Kundenunternehmen.
- Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde hat die Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und verwahren zu lassen. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt.
10.2 Ein unberechtigter Zugriff oder ein Verdacht hierauf ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
10.3 Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer die technischen Voraussetzungen für den Zugriff erfüllen und Internetzugang sowie geeignete Endgeräte vorhanden sind.
10.4 Soweit Praxisanteile, Prüfungen, Lok- oder Triebzugbereitstellung oder betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich sind, stellt der Kunde diese Voraussetzungen sicher, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt ist.
- Verstöße, Sperre, Vertragsstrafe
11.1 Bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung kann der Anbieter den Zugang einzelner Teilnehmer vorläufig sperren, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist. Bei bestätigtem Verstoß ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
11.2 Bei schuldhaften Verstößen gegen Ziffer 9.2 kann der Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe festsetzen. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß höchstens 5.000,00 Euro und insgesamt je Schulungspaket höchstens 25.000,00 Euro. Die Festsetzung erfolgt nach billigem Ermessen und ist gerichtlich überprüfbar (§ 315 BGB).
11.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit sie denselben Schaden betrifft.
- KI-Chatbot
12.1 Soweit ein KI-Chatbot bereitgestellt wird, dient dieser ausschließlich als unterstützende Such- und Verständnishilfe. Der KI-Chatbot ersetzt keine betriebliche Entscheidung, keine Einweisung, keine Prüfung und keine Freigabe.
12.2 Antworten können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor sicherheitsrelevanten Maßnahmen durch den Kunden zu prüfen. Nutzer werden darüber informiert, dass sie mit einem KI-System interagieren.
- Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
13.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Die Abrechnung erfolgt monatlich, beginnend mit dem Monat des Vertragsschlusses. Sofern im Angebot vorgesehen, wird der Gesamtbetrag des Schulungspakets auf die vereinbarte Laufzeit verteilt.
13.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen sind in Euro zu leisten. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
13.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter kann Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB verlangen.
13.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, den Zugang zur Lernplattform ganz oder teilweise zu sperren, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.
- Lizenzzeitraum, Verlängerung, Kündigung
14.1 Standardmäßig umfasst das Schulungspaket die Bereitstellung der Plattform und Schulungsinhalte sowie einen Lizenzzeitraum von einem Monat je Teilnehmer, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Eine Erweiterung bis zu zwölf Monaten je Teilnehmer kann im Angebot vereinbart werden.
14.2 Eine automatische Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn im Angebot als Lizenzzeitraum das Basispaket von einem Monat vereinbart wurde. Bei Lizenzzeiträumen ab zwei Monaten verlängert sich der Lizenzzeitraum automatisch um denselben Zeitraum, wenn der Kunde nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform kündigt.
14.3 Die Verlängerung betrifft ausschließlich den Plattformzugriff, nicht rückwirkend bereits bereitgestellte Leistungen.
14.4 Kündigungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Kunden sind in Textform an info@ortolan-akademie.de zu richten.
14.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Gewährleistung
15.1 Der Anbieter schuldet die Leistungen gemäß Angebot. Eine Gewähr für eine bestimmte betriebliche Verwendbarkeit im Sinne einer Fahrerlaubnis, Zusatzbescheinigung oder betrieblichen Freigabe wird nicht übernommen.
15.2 Mängel sind unverzüglich in Textform zu melden.
15.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
- Haftung
16.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
16.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
16.4 Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.
16.5 Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen des Kunden im Rahmen von Praxisorganisation, betrieblicher Freigabeprozesse, Zusatzbescheinigung oder operativem Fahrzeugeinsatz. Die Inhalte dienen der Unterstützung und Vorbereitung und ersetzen keine sicherheitskritischen Unternehmensprozesse. Soweit Trainer- oder Prüferleistungen vom Anbieter erbracht werden, bleibt die betriebliche Freigabe in jedem Fall beim Kunden.
- Urheberrechte und Schutzrechte
17.1 Sämtliche Rechte an der Lernplattform sowie an den bereitgestellten Inhalten, insbesondere Videos, 360°-Panoramen, Grafiken, Unterlagen, Quizfragen, Lernerfolgskontrollen, Sprechertexte, Dokumentationen und sonstigen Materialien, verbleiben ausschließlich beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
17.2 Der Kunde und die Teilnehmer erwerben keine weitergehenden Rechte als die in diesen AGB und im Angebot ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
17.3 Bei Verstößen kann der Anbieter Zugänge sperren und rechtliche Schritte einleiten, insbesondere Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.
- Datenschutz; Geheimhaltung; Auftragsverarbeitung
18.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.
18.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag als Anlage zu diesen AGB geschlossen.
18.3 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein. Der Kunde genehmigt als Unterauftragsverarbeiter die DS Digitale Streckenkunde UG (haftungsbeschränkt), L15 12-13, 68161 Mannheim, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
18.4 Der Anbieter verarbeitet Lernfortschrittsdaten und Testergebnisse zur Durchführung der Schulung sowie zur Qualitätssicherung und Optimierung der Schulungsinhalte. Soweit hierfür personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf dokumentierte Weisung des Kunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
18.5 Für die allgemeine Verbesserung von Kursen, Chatbot und Plattformfunktionen kann der Anbieter ausschließlich anonymisierte, aggregierte Auswertungen verwenden. Diese Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten.
18.6 Soweit der KI-Chatbot genutzt wird, können Chat-Eingaben und Chat-Ausgaben zur Bearbeitung der Anfrage, zur Fehleranalyse sowie zur Qualitätssicherung verarbeitet werden. Eine Nutzung personenbezogener Inhalte zu Optimierungszwecken erfolgt nur auf dokumentierte Weisung des Kunden im AVV, im Übrigen ausschließlich anonymisiert und aggregiert.
18.7 Kursbereiche und personenbezogene Kursdaten, insbesondere Teilnehmer, Lernfortschrittsdaten und Testergebnisdaten, werden nach Beendigung des jeweiligen Schulungspakets für 30 Kalendertage vorgehalten und anschließend gelöscht, sofern nicht im Angebot, im Auftragsverarbeitungsvertrag oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen abweichende Aufbewahrungs oder Löschfristen gelten. Der Kunde ist für die eigene Archivierung verantwortlich.
18.8 Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten vor Ablauf der Löschfrist eine Exportmöglichkeit zur Verfügung.
18.9 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
- Newsletter und Informationen; Grüße
19.1 Der Anbieter kann dem Kunden und den Teilnehmern E-Mails senden, die zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind, insbesondere Informationen zu Zugängen, technischen Änderungen, Wartungen, Kursfreischaltungen sowie organisatorische Informationen zur Schulung.
19.2 Der Anbieter kann dem Kunden Informationen zu eigenen, ähnlichen Leistungen und Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Baureihenkunde per E-Mail senden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.
19.3 Der Widerspruch ist jederzeit in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an info@ortolan-akademie.de.
- Nutzungsrecht am Kundenlogo und Referenzen
20.1 Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, das Firmenlogo des Kunden sowie eine Referenz zur Zusammenarbeit zu verwenden. Das Nutzungsrecht umfasst die Verwendung auf Webseiten, in Präsentationen, in Flyern und PDF-Unterlagen sowie in Social-Media-Auftritten und sonstigen Marketingmaterialien des Anbieters.
20.2 Der Kunde kann der Nutzung seines Logos und oder der Referenz jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an info@ortolan-akademie.de. Der Anbieter wird die Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Aufforderung einstellen.
- Änderungen dieser AGB
21.1 Der Anbieter kann diese AGB anpassen, soweit dies aufgrund Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Marktgegebenheiten oder technischer Standards erforderlich ist, ohne den Vertragszweck wesentlich zu beeinträchtigen.
21.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht bis zum Ablauf der Frist in Textform widerspricht. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung auf Widerspruchsrecht und Frist hin.
- Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Gerichtsstand ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.
22.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand der AGB: 09.01.2026
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